Ärger e.V.
Verbraucherschutz und -beratung
Förderung des demokratischen Staatswesens

Gästebuch / Kummerkasten / Meckerecke

Dies ist gedacht als Diskussionsforum. Lesen Sie hier, wem was nicht paßt, was Ihre Mitmenschen bedrückt, wozu sie Hilfe bräuchten, wozu sie Ihre Meinung wissen wollen.
Wollen Sie über Banken, Behörden, Gerichte, Versicherungen, ... schimpfen, so ist hier der Platz dafür!
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Scheidtmann, Ulrich Nov 5, 1997 12:38 http://members.aol.com/aergerev

Was halten Sie zum Beispiel davon, daß die Stadt Solingen trotz leerer Kassen für rund 15.000.000 DM das Solvaygebäude kaufen will; und zwar dies, obwohl im Hinblick auf das langfristige Ziel, die Verwaltung an EINER Stelle zu vereinen, offenkundig ist, daß es sich um eine Fehlinvestition handelt? Dazu kommt, daß man das Gebäude auch für rund 1.200.000 DM pro Jahr anmieten könnte.


Scheidtmann, Ulrich Nov 5, 1997 12:57 http://members.aol.com/scheidtman

Ist Ihnen auch schon mal aufgefallen, daß die Stadt Solingen die von Solinger Unternehmern gezahlte Gewerbesteuer, dank Mißwirtschaft eine der höchsten im Lande, ausgibt um damit auswärtige Unternehmen zu fördern? Ein schönes Beispiel dafür ist ein bei einem Remscheider Autohändler gekaufter Renault-Kastenwagen, den man zweifelsohne auch in Solingen hätte kaufen können. - Wenn unsere Gewerbesteuer nicht so hoch wäre, auch zu einem günstigeren Preis.


Hahn, Carlo Nov 5, 1997 13:36

Wurde ja auch Zeit, daß es so ein Angebot mal gibt! Weiter so!



Sepp M. München Nov 5, 1997 15:22

Kann mir jemand sagen, ob es rechtmäßig ist, wenn meine Bank mir dafür, daß sie mangels Deckung eine Abbuchung zurückgehen läßt, 15 DM an Gebühren berechnet?


Ärger e.V. Solingen Nov 6, 1997 14:40

Lieber Sepp M., der Bundesgerichtshof hat dazu am 21.10.1997 unter dem Aktenzeichen XI ZR 5/97 entschieden, daß Banken keine Gebühren für Aufträge berechnen dürfen, die mangels Kontodeckung nicht ausgeführt werden. Der BGH hat dazu ausgeführt, daß die Banken dabei ausschließlich im eigenen Interesse tätig seien, weil sie dabei keine Leistung für den Kunden erbrächten, mit der Wirkung, daß auch keine Vergütungspflicht entstehe. Nachzulesen in der Pressemitteilung des BGH Nr. 76/1996 vom 21.10.1997 unter http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/entgelt.html Beim WDR ist unter http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/971023_5.html dazu zu lesen, daß Sie dieses Geld unter Vorlegung der alten Auszüge für die letzten 20 Jahre zurückfordern können. Soweit Ihre Bank heute noch immer solche Gebühren berechnet bitten wir um Mitteilung, wir werden dann die zuständige Staatsanwaltschaft und das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen einschalten - das wirkt manchmal Wunder!